Kanalkataster digitalisieren: Was die neue EU-Kommunalabwasserrichtlinie für Kommunen bedeutet

Von DGIS Service GmbH20. April 20267 Min. Lesezeit

Die EU-Kommunalabwasserrichtlinie 2025: Neue Pflichten für Kommunen

Seit dem 1. Januar 2025 ist die überarbeitete EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL, Richtlinie 2024/3019) in Kraft. Sie ersetzt die bisherige Richtlinie von 1991 und stellt deutlich höhere Anforderungen an die Dokumentation und Bewirtschaftung kommunaler Abwassersysteme. Deutschland muss die Richtlinie bis zum 31. Juli 2027 in nationales Recht umsetzen.

Für Kommunen bedeutet das konkret: Integrierte Abwasser-Managementpläne werden Pflicht. Kommunen ab 100.000 Einwohnerwerten müssen diese bis 2033 vorlegen, Kommunen ab 10.000 EW bis 2039. Die Pläne müssen eine detaillierte Beschreibung der Kanalisation und aller Sonderbauwerke enthalten — georeferenziert und digital.

Die Richtlinie fordert explizit, dass bei der integrierten Planung der kommunalen Abwasserbewirtschaftung die Digitalisierung optimal zu nutzen ist. Für viele Kommunen in Sachsen und ganz Deutschland heißt das: Ein digitales Kanalkataster ist keine optionale Modernisierung mehr, sondern wird zur regulatorischen Notwendigkeit.

Selbstüberwachungsverordnungen: Zustandserfassung im 15-Jahres-Zyklus

Neben der EU-Richtlinie gelten in den Bundesländern Eigenkontroll- und Selbstüberwachungsverordnungen. In NRW schreibt die SüwVO Abw eine Zustandserfassung des gesamten öffentlichen Kanalnetzes im 15-Jahres-Zyklus vor — per TV-Inspektion und dokumentiert in einem Kanalkataster. In Baden-Württemberg regelt die EKVO ähnliche Pflichten.

In Sachsen verpflichtet §51 des Sächsischen Wassergesetzes Kommunen zur regelmäßigen Aktualisierung ihrer Abwasserbeseitigungskonzepte. Diese müssen den Zustand der Kanalisation, geplante Sanierungsmaßnahmen und den Zeitplan für die Umsetzung enthalten. Viele sächsische Kommunen befinden sich gerade in einem Aktualisierungszyklus — mit Fristen, die 2025 bis 2027 enden.

Die Kombination aus EU-Richtlinie und Landesverordnungen erzeugt einen klaren Handlungsdruck: Wer noch kein digitales Kanalkataster führt, muss jetzt handeln. Die Zeiten von Papierakten und Excel-Tabellen für die Kanaldokumentation sind vorbei.

Was ein digitales Kanalkataster enthalten muss

Ein vollständiges digitales Kanalkataster umfasst: Schächte mit Position, Tiefe, Material und Zustand. Haltungen mit Länge, Gefälle, Material, Nennweite und Zustandsklasse. Sonderbauwerke wie Pumpstationen, Regenüberlaufbecken und Düker. Anschlusspunkte für Grundstücksentwässerungen. Und zu jedem Objekt: Inspektionsergebnisse, Fotos und Schadensklassifizierungen.

Entscheidend ist die Georeferenzierung: Jedes Objekt muss mit präzisen Koordinaten versehen sein und auf einer Karte darstellbar sein. Nur so können Managementpläne erstellt, Sanierungsprioritäten räumlich geplant und Nachweise gegenüber Aufsichtsbehörden geführt werden.

Für die Zustandserfassung nach DIN EN 13508-2 müssen Schäden codiert und klassifiziert werden. Die Ergebnisse aus TV-Inspektionen werden mit den Geodaten im Kataster verknüpft. Ein digitales System, das Felderfassung und GIS-Dokumentation in einem Workflow verbindet, spart dabei erheblich Zeit gegenüber der klassischen Arbeitsweise mit getrennten Systemen.

Kanalkataster mit EVA-Mobil: Vom Schacht direkt auf die Karte

EVA-Mobil ermöglicht die digitale Erfassung von Kanalinfrastruktur direkt im Feld. Schächte, Haltungen und Sonderbauwerke werden auf der interaktiven Karte erfasst — mit GPS-Position, Fotos, Zustandsbewertung und konfigurierbaren Attributen. Die Offline-Fähigkeit ist dabei entscheidend: Kanalbegehungen finden häufig in Bereichen statt, wo kein Mobilfunk verfügbar ist.

Die mobile App speichert alle Daten lokal in einer SQLite-Datenbank. Fotos von Schachtzuständen, Schadensfotos und Inspektionsergebnisse werden direkt mit den Geodaten verknüpft. Bei nächster Internetverbindung synchronisiert die App automatisch alle Daten mit dem zentralen Server.

Über die PostGIS-Datenbank und WFS-Schnittstellen können Ergebnisse aus TV-Inspektionen mit den Geodaten im Kanalkataster verknüpft werden. Der Export als GeoJSON oder über WFS ermöglicht die Weiterverarbeitung in QGIS oder die Übergabe an Aufsichtsbehörden im geforderten Format.

Das Besondere: EVA-Mobil läuft komplett self-hosted auf der eigenen Infrastruktur der Kommune. Keine sensiblen Kanaldaten fließen an externe Cloud-Dienste. Für kommunale Datenschutzbeauftragte ein wichtiges Argument.

Praxisbeispiel: Von Papier zu digital in 90 Tagen

Der typische Ablauf einer Kanalkataster-Digitalisierung mit EVA-Mobil: Im ersten Schritt werden vorhandene Kanaldaten — ob aus Papierakten, Excel-Listen oder bestehenden GIS-Systemen — über WFS oder GeoJSON-Import in die Plattform übernommen. Vorhandene TV-Inspektionsberichte werden als PDF georeferenziert auf der Karte abgelegt.

Im zweiten Schritt gehen die Feldteams mit der Offline-App in die Kanalbegehung. Pro Schacht werden Zustand, Deckeltyp, Einstiegshilfe, Tiefe und Fotos erfasst. Pro Haltung Material, Nennweite und sichtbare Schäden. Die GPS-Position wird automatisch erfasst, kann aber auch manuell korrigiert werden.

Im dritten Schritt werden die synchronisierten Daten im WebGIS ausgewertet: Sanierungsprioritäten setzen, Investitionsplanung ableiten und Berichte für die Aufsichtsbehörde exportieren. Der gesamte Prozess — von der ersten Datenübernahme bis zur vollständigen digitalen Bestandserfassung — ist je nach Netzgröße in 60 bis 90 Tagen umsetzbar.

EVA-Mobil bietet ein kostenloses 90-Tage-Pilotprojekt an. Wir richten das System auf Ihrer Infrastruktur ein, schulen Ihr Team und begleiten die ersten Begehungen. Sprechen Sie uns an — als sächsisches Unternehmen kennen wir die regionalen Anforderungen und bieten auch Vor-Ort-Termine in Sachsen, Thüringen und Brandenburg an.

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